Herzlich Willkommen auf den Seiten des Partnerschaftkommitees Eningen unter Achalm
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Impressum

Verantwortlich:

Partnerschaftskomitee Eningen unter Achalm e. V.
Elke Hohenschläger
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm

Kontakt:
Telefon: 0712187123
E-Mail: e.hohenschlager@gmail.com

Registereintrag
Eintragung im Vereinsregister
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: VR 350740

 

Ziele des Vereins, Auszug aus der Mitgliedersatzung

 

§ 2 Vereinszweck

 

Der Verein bezweckt die Förderung der kommunalen Partnerschaften der Gemeinde Eningen u.A., insbesondere mit der Stadt Charlieu/Loire in Frankreich und der Stadt Calne/Wiltshire in England. Im Rahmen dieser Zielsetzung fördert der Verein die deutsch-französische und deutsch-englische Freundschaft, sowie die Beziehung der Partnerstädte untereinander, insbesondere durch Begegnungen zwischen den örtlichen Vereinen, Schulen, Kirchen, der Bürgerschaft und ihrer kommunalen Vertreter.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Förderung der Völkerverständigung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist gemeinnützig im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.

 

Um diese Ziele weiter fördern, hat sich der Verein selbst eine Förderrichtlinie gegeben, nach der speziell die Teilnahme Jugendlicher an Begegnungen mit den Partnergemeinden unterstützt werden soll.

 

Merkblatt für die Gewährung von Vereinszuschüssen für Begegnungsmaßnahmen mit Partnergemeinden

 

  1. Das Partnerschaftskomitee fördert nach Maßgabe folgender Bestimmungen den Aufwand an der Teilnahme Jugendlicher an Begegnungsmaßnahmen mit Partnergemeinden:
    • Fahrtkosten werden gefördert, bei Reisen nach Calne durch Übernahme der Transferkosten Eningen - Landesflughafen Stuttgart; London - Calne und zurück.
    • Bei Bus- bzw. Bahnreisen nach Charlieu durch eine Kostenbeteiligung von € 30,00 für Vereinsmitglieder und € 20,00 für Nichtmitglieder.
  2. Anspruch auf diesen Zuschuss haben die Teilnehmer in einer Begegnungsmaßnahme die
    • in Eningen wohnhaft sind, oder
    • Mitglieder in einem Eninger Verein sind und aktiv an der Begegnungsveranstaltung teilnehmen.
  3. Der Veranstalter benennt dem Partnerschaftskomitee namentlich die Teilnehmer, die Zuschuss beantragen; das Partnerschaftskomitee leitet den Zuschuss entsprechend an den Veranstalter. Der Veranstalter benennt dem Partnerschaftskomitee:
    • Die Teilnehmer nach Name, Alter und Wohnort
    • die Art der Begegnungsmaßnahme,
    • das Programm der Veranstaltung.
  4. Das Partnerschaftskomitee ist jederzeit berechtigt, die Förderrichtlinien und -beträge durch satzungsgemäßen Vereinsbeschluss abzuändern oder aufzuheben.

Die Förderanträge können formlos an den Verein vor Antritt der Begegnungsmaßnahme gerichtet werden.

 

 

Aktuelles

wir haben diverse Gastgeschenke, Videos und Aufkleber abzugeben, mehr Info in der Rubrik

Flohmarkt

Hier finden Sie uns

Partnerschaftskomitee Eningen unter Achalm e. V.
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm

Kontakt

Rufen Sie einfach
Elke Hohenschläger
an unter 07121/87123

 

mail:

mail@partnerschaftskomitee-eningen.de

 

Info/Fragen  zu Beiträgen und Zahlungen an den Kassier:

kasse@partnerschaftskomitee-eningen.de

 
     
   

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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